Ein dicker Maßnahmenkatalog liegt jetzt auf dem Tisch, der auf Umsetzung wartet. Dazu gehören u.a. Mobilitätsstationen mit einem Leihradsystem und Carsharing-Fahrzeugen. Um die Maßnahmen umzusetzen, braucht das lose Netzwerk eine feste rechtliche Struktur.
Flexibel, förderfähig und unter kommunaler Kontrolle
Die Kommunen und das Netzwerkmanagement von endura kommunal haben die möglichen Organisationsformen geprüft und abgewogen. Drei kristallisierten sich dabei heraus: Gegen die GmbH sprechen allerdings die hohen Gründungskosten und Zweifel an der gemeindewirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit. Ein Zweckverband erfordert eine feste Struktur (Aufgabenübertragung, Leitung, Abstimmung), die der gewünschten Flexibilität entgegensteht.
Kommunalanstalt (AöR) als geeignete Organisationsform
Die gemeinsame selbständige Kommunalanstalt (AöR) dagegen erlaubt genau diese Flexibilität bei der Erfüllung konkreter Aufgaben. Sie ermöglicht darüber hinaus eine gemeinsam finanzierte und geförderte Geschäftsstelle. Die Budgetkontrolle über den Einsatz von Investitionsmitteln bleibt hingegen bei den einzelnen Kommunen. Darum hat man sich entschieden ab dem 29.10.2022, als gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt (AöR) weiterzuarbeiten.
Die Änderung der Organisationsform bot auch die Gelegenheit, vier neue Kommunen in das Mobilitätsnetzwerk aufzunehmen. Die Bürgerinnen und Bürger von Achern, Schwanau, Seelbach und Oberkirch können bald ebenfalls von einem verbesserten Mobilitätsangebot profitieren.