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Fragen & Antworten rund um die Mobilitätsstationen

Was tun, wenn die Fahrradverleih-Station voll besetzt ist? Kein Problem, das Leihrad kann neben der Station abgestellt werden und muss dann manuell abgeschlossen werden. Hat das Rad einen E-Antrieb, kann es in dieser Zeit natürlich nicht geladen werden. Der Service des Verleih-Anbieters kümmert sich schnellstmöglich darum, dass das Rad dann an einem freien Lade-Platz abgestellt werden kann.

Was tun, wenn die Fahrradverleih-Station voll besetzt ist?

Kein Problem, das Leihrad kann neben der Station abgestellt werden und muss dann manuell abgeschlossen werden. Hat das Rad einen E-Antrieb, kann es in dieser Zeit natürlich nicht geladen werden. Der Service des Verleih-Anbieters kümmert sich schnellstmöglich darum, dass das Rad dann an einem freien Lade-Platz abgestellt werden kann.

Kann ich Werbung auf den Leihrädern oder an den Stationen schalten?

Ja, das Sponsoring ist grundsätzlich möglich. Die Werbeflächen z.B. auf den Leihrädern können gemietet werden. Die Hoheit hat hierbei die jeweilige Kommune.

Werden die Leihräder eine Kupplung für z.B. Kinderanhänger haben?

Leider nein. Es ist nicht möglich sich auf ein Kupplungssystem festzulegen, da die Kompatibilität mit den verschiedenen Fahrrad-Anhängern nicht immer gewährleistet ist. Außerdem würde es im Falle eines Unfalls Komplikationen mit der Versicherung des Betreibers der Leihräder geben.

Wird es E-Lastenräder zum Ausleihen geben?

Perspektivisch ja. E-Lastenräder sollen in der Ausschreibung als Erweiterungsmöglichkeit Berücksichtigung finden. Insbesondere in ländlichen Gebieten, aber auch in Wohngebieten bieten E-Lastenräder nämlich erhebliches Potenzial, den Umstieg vom Auto auf den Umweltverbund zu erleichtern.